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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2016 - L 14 U 287/14   

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https://dejure.org/2016,101357
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2016 - L 14 U 287/14 (https://dejure.org/2016,101357)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.12.2016 - L 14 U 287/14 (https://dejure.org/2016,101357)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - L 14 U 287/14 (https://dejure.org/2016,101357)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2016 - L 14 U 287/14
    Danach ist eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X hinsichtlich der Feststellung der Höhe der MdE nur "wesentlich", wenn sie mehr als 5 v.H. beträgt (BSG, Urteil vom 13. Februar 2013 - Az.: B 2 U 25/11 R - Rn. 12 - zitiert nach juris).
  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2016 - L 14 U 287/14
    Die insoweit notwendige wesentliche Änderung kann in den rechtlichen (d.h. normbezogenen, z.B. Gesetzesänderung mit Erhöhung oder Verringerung der Leistungsgewährung - siehe BSGE 63, 224, 226) oder tatsächlichen (d.h. fallbezogenen, z.B. Verschlechterung oder Verbesserung des - unfallbedingten - Gesundheitszustands) Verhältnissen (d.h. den Voraussetzungen der Leistungsgewährung - siehe BSGE 65, 301, 302) eingetreten sein.
  • BSG, 03.10.1989 - 10 RKg 7/89

    Wesentliche Änderung iS. von § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2016 - L 14 U 287/14
    Die insoweit notwendige wesentliche Änderung kann in den rechtlichen (d.h. normbezogenen, z.B. Gesetzesänderung mit Erhöhung oder Verringerung der Leistungsgewährung - siehe BSGE 63, 224, 226) oder tatsächlichen (d.h. fallbezogenen, z.B. Verschlechterung oder Verbesserung des - unfallbedingten - Gesundheitszustands) Verhältnissen (d.h. den Voraussetzungen der Leistungsgewährung - siehe BSGE 65, 301, 302) eingetreten sein.
  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 49/97

    Abgrenzung der Regelungsbereiche des § 44 und § 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2016 - L 14 U 287/14
    Nur wenn sich bei diesem Vergleich ein für den materiellen Anspruch des einzelnen ein erheblicher Unterschied ergibt, haben sich die rechtlichen Verhältnisse wesentlich geändert (BSG, Beschluss vom 27. Mai 1997, Az.: 2 BU 49/97 in HVBG-Info 1997, Seite 2207 - 2209).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2016 - L 14 U 286/14
    Aufgrund der Folgen des Unfalls gewährte die Beklagte dem Kläger mit (Vergleichs-)Bescheid vom 9. Februar 1994 Rentenleistungen auf Grundlage einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 v.H. und bezeichnete den durch den Unfall entstandenen Körperschaden (Schulterblatt-Trümmerbruch mit Gelenkbeteiligung der linken Schulter sowie einer Schädelprellung) und die daraus entstandenen Unfallfolgen (Bewegungseinschränkung im Bereich der linken Schulter verbunden mit Belastungsinsuffizienz, Muskelminderung im Bereich der linken Schulter, des linken Ober- und Unterarmes, Grobkraftminderung des linken Armes, röntgenologisch nachweisbare Veränderungen im ehemaligen Verletzungsbereich) sowie die unfallunabhängigen Gesundheitsbeeinträchtigungen (Folgen des Arbeitsunfalls vom 5. März 1981 - streitgegenständlich im Parallelverfahren des Klägers unter dem Aktenzeichen L 14 U 287/14).
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